Quelle:

www.lebenslang-steuerfrei.de
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Autor:

Feil & Sterzenbach AG, Brahmsstr. 6, 77815 Bühl
Tel.: +49 7223 99098-0, Fax: +49 7223 99098-31, info@feil-sterzenbach.de


Jederzeit verfügbar

Das Vermögen in Versicherungsverträgen der neuen Generation ist für den Kunden jederzeit verfügbar.

  • Teilauszahlungen mit Weiterführung des Vertrages mit geringerem Vermögensstand sind jederzeit möglich
  • Die vollständige Kündigung und damit die Auszahlung des gesamten Vermögens ist ebenfalls jederzeit zulässig.

Damit ist es sinnvoll, den Vertrag zunächst einmal mit einer möglichst langen Laufzeit auszustatten. So kann der Kunde selbst entscheiden, wann er eine Teilauszahlung aus dem Vertrag erhalten will und wie hoch diese sein soll. Typischerweise wird keine Teilauszahlung gewünscht, solange anderweitig erzieltes Einkommen vorliegt. Wenn kein Einkommen (mehr) erzielt wird oder aus irgendwelchen anderen Gründen Kapital benötigt wird, steht dieses kurzfristig zur Verfügung.

  • Teilauszahlungen für den vorzeitigen Ruhestand
  • Teilauszahlungen nach Entfall einer Einkommensquelle
  • Teilauszahlungen für ein Sabbatical  
  • Teilauszahlungen für den Berufsstart von Kindern und Enkeln

… für jeden beliebigen Zweck steht Vermögen zur Verfügung, wann immer der Versicherungsnehmer dies wünscht.

Der nicht benötigte Vermögensteil bleibt weiterhin im Vertrag – und wächst im Rahmen dieses steuerbegünstigten Versicherungsvertrages weiterhin steuerfrei. Ein Restvermögen, das beim Ableben der versicherten Person(en) noch im Vertrag liegt, wird sodann endgültig steuerfrei an die Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Weiterführende Informationen: